Unsere Leistungen

Was ist Brandschutz?

Lagerfeuer, Feuer, Brand, Rettungsleiter

Der  Nachweis  des  Brandschutzes  ist  gemäß  Bauvorlageverordnung  (oder  gleichwertigen Vorschriften  anderer  Bundesländer)  in  den  meisten  Bundesländern  Pflicht  für  alle genehmigungspflichtigen  Bauvorhaben. Dabei gibt es neben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und anderen Landesbauordnungen (LBO) unzählige Gesetze und Vorschriften zu beachten. 

Aber was ist Brandschutz eigentlich?
Unter Brandschutz versteht man:

  • alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und 

  • die Rettung von Menschen und Tieren sowie

  • wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen. 


Wie kann der Brandschutz für Ihr Projekt erfüllt werden? 

Gemeinsam finden wir die passende Lösung! 

Vorbeugender Brandschutz

Fluchtweg Beschilderung, Notausgang Pfeil

Wir erbringen alle Leistungen zum vorbeugenden Brandschutz.
Die Erstellung von Brandschutzkonzepten als erforderliche Bauvorlage gehört zu unseren Hauptaufgaben.

Auch die Betreuung und Lösung von brandschutztechnischen Fragestellungen während der Ausführungs- und Detailplanung kann umfassend durch uns abgedeckt werden.

Während der Bauphase können wir die prinzipielle Übereinstimmung der Bauausführung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept prüfen und - falls erforderlich - rechtzeitig Problemstellen beheben. Für eine umfassende Bauleitung über die Leistungen nach AHO, Heft 17 hinaus arbeiten wir mit unserem Partnerbüro bauWERK management zusammen.

Das Brandschutzkonzept

Die Erstellung von Brandschutzkonzepten erfolgt im Regelfall entsprechend dem Leistungsbild und der Honorierung gemäß Heft 17 des AHO.
Dabei umfasst die Nachweisführung des vorbeugenden Brandschutzes die Leistungsphasen 1 bis 4 mit einem genehmigungsfähigen Konzept als Ergebnis. Dieses Konzept behandelt dabei objektbezogen für Ihr Bauvorhaben alle baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen, die zur Erfüllung der oben genannten Schutzziele erforderlich werden. Es werden konkret alle Vorgaben für Bauteileigenschaften, wie Brandverhalten oder Feuerwiderstand, für Brandabschnittsbildung durch Brandwände und Trennbauteile und für Fluchtwegführung und Rettung behandelt.
Darüber hinaus gehört nach meiner Auffassung auch immer der abwehrende Brandschutz zu einem stimmigen Konzept. Das heißt, es werden Feuerwehrflächen, Löschwasser und andere Löscheinrichtungen sowie Maßnahmen zur Entrauchung betrachtet.
Dabei legen wir einen besonders hohen Wert auf die Abstimmung mit dem Entwurfsverfasser und den übrigen Fachplanern um gemeinsam die Wünsche und Ziele des Bauherren zu erreichen.

Nicht nur beim Neubau, auch bei Umbauten und Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden ist der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes oft Pflicht. Hier ist wegen häufig vorliegenden Zwängen im Bestand besondere Expertise gefragt, die wir durch langjährige Erfahrung in Ihr Planer-Team einbringen können.
Dazu kann eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung des Ausgangszustandes über die Grundleistungen des Heft 17, AHO hinaus sinnvoll sein.

Wir beraten Sie für Ihren individuellen Fall. 

Betreuung während der Ausführungs- und Detailplanung

Mit einem genehmigten Brandschutzkonzept sind bis zur ausführungsfähigen Planung in aller Regel noch viele Fragen offen. Es müssen alle Fachplanungen zu einer stimmigen Gesamtplanung zusammengeführt werden. Wir unterstützen hier im Rahmen der Leistungsphase 5 die Architekten und Fachplaner bei ihren brandschutztechnischen Fragestellungen bis zur ausführungsreifen Lösung. 

Hierunter fällt auch die Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und bei der Angebotsprüfung hinsichtlich brandschutztechnischer Gesichtspunkte im Rahmen von Ausschreibung und Vergabe (Leistungsphase 6 und 7).

Auf Wunsch können Ausführungspläne und Details auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hinsichtlich des Brandschutzes geprüft werden. 

Während der Bauphase bis zur Nutzungsaufnahme

Parallel zur Bauphase kommen wir persönlich auf die Baustelle um die Ausführung auf die prinzipielle Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept zu überprüfen oder um an behördlichen Abnahmen / Begehungen durch Prüfsachverständige von Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten  teilzunehmen. Sollten sich vor Ort spezielle Fragestellungen ergeben, kann so direkt mit den beteiligten Fachunternehmern eine brandschutztechnisch korrekte Lösung abgestimmt werden. 

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 fordert die Baubehörde eine Erklärung über die Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, die wir nach einer ausreichenden Bauüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8) ausstellen. 

organisatorischer Brandschutz

Im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes können zusätzliche Leistungen erforderlich werden. Einige dieser Leistungen bieten wir direkt aus einer Hand an. Darunter zählen:

  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A 2.3

  • Erstellung von Brandschutz-Ordnungen in den Teilen A, B, C nach DIN 14096

  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095